Maßnahmen und Weiterbildungen
Sprach- und IT-Kompetenz für den Beruf – Deutsch B1 und digitale Arbeitswelt
Diese AVGS-Maßnahme verbindet Sprachförderung bis zum Sprachniveau B1,
digitale Grundkompetenzen und individuelles Coaching – mit dem
klaren Ziel der Integration in Arbeit oder Ausbildung.
Die Teilnahme wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über AVGS
(Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) gefördert und ist für die Teilnehmenden kostenfrei.
Pädagogische Basisqualifizierung
Mit der pädagogischen Basisqualifizierung erwerben Sie die wichtigsten Grundlagen für den Einstieg als pädagogische Ergänzungskraft mit dem klaren Ziel der Integration in eine Tätigkeit in einer Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz.
richtet sich an Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und als „Profilergänzende Kraft“ in einer Kindertageseinrichtung arbeiten oder arbeiten möchten*.
Die Maßnahme bietet pädagogisches Grundlagenwissen, das speziell auf die frühkindliche Betreuungsarbeit zugeschnitten ist.
Diese Maßnahme kann ebenfalls über AVGS gefördert werden. Die Teilnahme als Selbstzahler ist ebenso möglich.
*Die pädagogische Basisqualifizierung kann nur von denjenigen durchlaufen werden, die von ihrer Qualifikation bereits von der Fachkräftevereinbarung zugelassen sind. Das heißt, sie gilt für festgelegte Berufsgruppen, die bisher wenig Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. (Dazu gehören: Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse, Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Absolventinnen und Absolventen einschlägiger psychologischer Studiengängen an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Lehrkräfte aller Schularten nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschulen oder Fachschulen Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und vergleichbare Abschlüsse.)
Eine Ausnahme bilden profilergänzende Kräfte, die:
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entweder eine Zustimmung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vorweisen können, dass sie die Anforderungen als profilergänzende Kraft erfüllen
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oder bereits in einer Kindertageseinrichtung angestellt sind, wobei die Person keine Vertretungs- oder Hauswirtschaftskraft sein darf.
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