Berufssprachkurse DeuFöV
Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
Folgende Kursarten können Sie bei der Bénédict-Akademie Koblenz absolvieren:
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Basiskurse:
Berufssprachkurs Ziel C1
Berufssprachkurs Ziel B2
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Spezialkurse:
Berufssprachkurs Ziel B1
Berufssprachkurs Ziel A2
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Frühpädagogische Berufe / Erzieher
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Job-BSK
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bildet der Basiskurs. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden in drei Arten: B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Bei den Basiskursen steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund.
Die inhaltlichen Vorgaben und didaktischen Anforderungen beim Unterrichten in diesen Kursen sind in den jeweiligen Kurskonzeptes des BAMF beschrieben.
Die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden werden im Kontext allgemeiner Inhalte aus der Arbeitswelt erworben.
Die Kurse richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden.
In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich.
Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte der Teilnehmende regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit ihnen aus. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.
Allgemeine Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
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Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
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Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
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Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
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Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
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Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Teilnahmeberechtigung
Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater.
Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.
Sprechen Sie uns einfach an, wir unterstützen Sie gerne dabei!
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro
je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes).
Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten
insgesamt 1.024 Euro.
Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Türkisch usw.:
Flyer: Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG)
Job-BSK: passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz
Menschen mit Deutsch als Fremdsprache lernen mit den Job-BSK Sprache, die im Arbeitsalltag unmittelbar relevant ist. Ziel der Job-BSK ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen.
Die Job-BSK wurden Ende Januar 2024 eingeführt, um Betriebe und Beschäftigte dabei zu unterstützen den Job-Turbo der Bundesregierung umzusetzen.
Ziel des Job-Turbos ist die beschleunigte Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
Die Job-BSK ergänzen daher das Portfolio der Berufssprachkurse um eine Kursart mit einer kurzen Laufzeit, die flexibel ist und passgenau auf Bedarfe von Beschäftigten und Betrieben zugeschnitten werden kann.
Zur zugangsberechtigten Zielgruppe der Job-BSK gehören dabei erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache, die
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mindestens das Sprachniveau A2 (GER) nachweisen können
und
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sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen oder
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die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder
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sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung benötigen.
Damit Beschäftigte und dadurch die Arbeitgebenden aktiv von den Job-BSK profitieren können, ist die Mitwirkung der Betriebe essenziell, z.B. durch enge Abstimmung mit Kursträgern und Lehrkräften, durch Ermöglichung von Arbeitsplatzerkundungen/Hospitationen durch Lehrkräfte und durch Freistellung der Mitarbeitenden.
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Türkisch usw.:
Ziel des Kursbesuchs ist der Erwerb sprachlich-kommunikativer Kompetenzen, die für eine Beschäftigung in einer Kita oder die Teilhabe an beruflicher Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld notwendig sind, um dort beruflich angemessen und erfolgreich handeln zu können.
Teilnehmende
Teilnehmende des Pilotberufssprachkurses für fachspezifischen Unterricht im frühpädagogischen Berufsfeld sind erwachsene Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die:
• Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B1 aufweisen und
• die Aufnahme einer ihren Qualifikationen und/oder ihren beruflichen Erfahrungen und/oder beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeit als frühpädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte in einer Kita anstreben oder
• sich in Vorbereitung auf eine Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder sich bereits in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme/beruflichen Qualifizierung oder (nicht vollschulischen) Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld und/oder im Prozess
der Anerkennung befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss und/oder eine Anerkennung benötigen oder
• sich bereits in einer Beschäftigung in einer Kita befinden und sprachliche Unterstützung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsbedingungen benötigen (berufsbegleitend)
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Firmenkurse
Selbstzahler
Die Bénédict-Akademie Koblenz bietet professionelle Sprachkurse für Firmen an, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Unternehmen orientieren.
Sie bestimmen, wann und wo der Kurs stattfindet.
Wir kommen gerne zu Ihnen in die Firma und unterrichten Inhouse, zu genau den Zeiten, die am besten in Ihren Tagesablauf passt.
Unsere Sprachkurse lassen sich perfekt in Ihren Arbeitsalltag integrieren. Flexibel und unkompliziert schulen wir Ihre Mitarbeiter.
Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung.
Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Job-BSK: passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz
Menschen mit Deutsch als Fremdsprache lernen mit den Job-BSK Sprache, die im Arbeitsalltag unmittelbar relevant ist.
Ziel der Job-BSK ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen.
Die Job-BSK wurden Ende Januar 2024 eingeführt, um Betriebe und Beschäftigte dabei zu unterstützen den Job-Turbo der Bundesregierung umzusetzen.
Ziel des Job-Turbos ist die beschleunigte Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
Die Job-BSK ergänzen daher das Portfolio der Berufssprachkurse um eine Kursart mit einer kurzen Laufzeit, die flexibel ist und passgenau auf Bedarfe von Beschäftigten und Betrieben zugeschnitten werden kann.
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Türkisch usw.: